Allgemeine Lieferbedingungen - Textilreinigung Gräf GbR

Allgemeine Lieferbedingungen (AGB)

Textilreinigung Gräf GbR

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zur Reinigung, Wäsche und Veredelung von Textilien, die mit uns, der Textilreinigung Gräf GbR, abgeschlossen werden. Mit der Übergabe des Reinigungsgutes erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

2. Durchführung der Reinigung

  • Wir verpflichten uns zur fachgerechten und schonenden Behandlung der Textilien.
  • Die Wahl des Reinigungsverfahrens liegt in unserem fachmännischen Ermessen, sofern keine spezifischen Anweisungen schriftlich vereinbart wurden.

3. Hinweispflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Übergabe auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Besondere Empfindlichkeiten des Materials oder bestehende Vorschäden.
  • Art der Flecken (z. B. Wein, Blut, Wachs), sofern bekannt.
  • Einen hohen Warenwert des Kleidungsstücks (z. B. Designerstücke, Erbstücke).

4. Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch:

  • Nicht erkennbare Eigenschaften des Reinigungsgutes (z. B. ungenügende Echtheit von Färbung/Druck, unzureichende Festigkeit des Gewebes, versteckte Mängel).
  • Fehlerhafte oder fehlende Pflegekennzeichnung durch den Hersteller.
  • Gegenstände, die in den Taschen verblieben sind (z. B. Kugelschreiber, Feuerzeuge).
  • Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse oder Pailletten, sofern diese nicht für das gewählte Reinigungsverfahren geeignet sind.

5. Reklamation und Mängel

  • Mängel müssen unverzüglich bei der Abholung des Reinigungsgutes gerügt werden.
  • Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel für den Kunden offensichtlich nicht sofort erkennbar war (verdeckter Mangel) und innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet wird.
  • Die Vorlage des Kassenbelegs oder der Abholnummer ist zwingend erforderlich.

6. Haftungshöchstgrenze

Sollte trotz fachgerechter Behandlung ein Schaden oder Verlust entstehen, haften wir wie folgt:

  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in voller Höhe des Zeitwerts.
  • In anderen Fällen ist die Haftung auf den Zeitwert des Kleidungsstücks begrenzt. Eine Erstattung des Neuwertes ist ausgeschlossen.

7. Abholung und Aufbewahrung

  • Die Rückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe des Abholbelegs und Barzahlung (bzw. vereinbarte Zahlungsart).
  • Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abgeholt, sind wir berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
  • Nach 6 Monaten sind wir zur Verwertung berechtigt, sofern uns keine Adresse des Kunden bekannt ist.

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